Ab Juli 2020 haben im Rahmen der Mitteilungspflicht Steuerpflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die zwischen Mitte 2018 und Mitte 2020 genutzt wurden und ab dem 30. 6. 2020 zur Nutzung bereitstehen, grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.