Zusammenfassung: Zu klären hatte der EuGH die Frage, ob bestehende Leistungsortsregelungen iSd MwStSyst-RL bei der Bereitstellung von Ausstelllungs- und Messeständen ebenfalls anwendbar sind.
Rechtsgrundlagen: Art 56 Abs 1 lit b MwStSyst-RL; Art 52 MwStSyst-RL