Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit einem österreichischen Unternehmen, das den Auftrag für Tiefbohrarbeiten in der Türkei für über 6 Monate übernommen hat. Geprüft wurde hierbei, ob eine Baubetriebsstätte im Sinn von Art 5 Abs 3 DBA Türkei begründet wurde, der in Anwendung der Funktionsanalyse ein fremdüblicher Gewinn zuzurechnen wäre.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA Türkei; Art 7 DBA Türkei