Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf EAS 3249 des BMF vom 31.10.2011 hingewiesen, welches untersucht, ob das Zurverfügung-Stellen eines Ateliers in Österreich zur Begründung einer Betriebsstätte im Sinn des § 29 BAO führt und so Österreich zur Besteuerung berechtigt ist.
Rechtsgrundlagen: EAS 3249; Art 17 DBA Frankreich; Art 14 DBA Frankreich; Art 7 OECD-MA; Art 14 OECD-MA; Art 5 DBA Frankreich; § 29 BAO; § 99 EStG