Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf EAS 3252 des BMF vom 31.10.2011 hingewiesen, welches untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Ausübung der Bauaufsicht und Herstellungsüberwachung durch eine inländische Architektin in Rumänien, Serbien und Tschechien zu einer Besteuerung in Österreich führt.