Der EuGH entschied im Rahmen dieses Rechtsstreits über die Frage, ob die Bewirtschaftung, gebührenpflichtiger Parkeinrichtungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde und daher Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die daraus Umsätze erzielen, als Steuerpflichtige zu behandeln wären.
EuGH 16.9.2008, Rs C-288/07 , Isle of Wight Council