In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der EuGH mit der Auslegung des in Anhang D und Anhang H der 6. MwSt-RL verwendeten Begriffs der "Lieferungen von Wasser".
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In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der EuGH mit der Auslegung des in Anhang D und Anhang H der 6. MwSt-RL verwendeten Begriffs der "Lieferungen von Wasser".
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