Zusammenfassung: Für den Fall, dass ein österreichischer Veranstaltungsbetrieb über eine deutsche Künstleragentur eine australische Musikgruppe für eine Auftrittsveranstaltung engagiert, ist vorweg für die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen zu klären, ob die deutsche Agentur als bloßer Vermittler handelt oder ob die deutsche Agentur in eigenständige Leistungsbeziehungen mit dem österreichischen Veranstalter eintritt.