Art 43 EG; Art 48 EG
Nationale Rechtsbestimmungen, die Dividendenausschüttungen von gebietsfremden Gesellschaften mit einer Quellensteuer belasten, Gewinnausschüttungen der gebietsansässigen Gesellschaften aber von der Quellensteuerpflicht entlasten, widersprechen der Niederlassungsfreiheit.