Zusammenfassung: Das BMF prüft, unter welchen Voraussetzungen eine österreichische GmbH mit einer Tochtergesellschaft in einem DBA-Partnerstaat die Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug für die Gewinnausschüttungen in Anspruch nehmen kann.
Rechtsgrundlagen: Art 10 OECD-MA; DBA-EVO BGBl III 92/2005