Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, welcher Staat das Besteuerungsrecht besitzt, wenn Dienstnehmer einer österreichischen Bank an die rumänische Tochtergesellschaft im Übergangszeitraum zur Geltung des neuen DBA-Rumänien entsendet werden.
Rechtsgrundlagen: DBA Rumänien