Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob im Fall der Verwertung der von einer maltesischen Gesellschaft eingeräumten Lizenzrechte durch eine deutsche Betriebsstätte einer österreichischen GmbH eine Weiterbelastung der entrichteten Lizenzgebühren vorgenommen werden kann.
Rechtsgrundlagen: Art 7 Abs 3 DBA-Deutschland; Art 7 OECD-MA; § 6 Z 6 EStG