Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Gewinnanteile einer US-Kapitalgesellschaft, die eine echte stille Beteiligung an einer österreichischen Mitunternehmerschaft begründet, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 1 Z 2 EStG; Art 7 Abs 8 DBA-USA