Zusammenfassung: Der BFH beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Auskünften der Finanzbehörden und prüft die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung des daraus resultierenden Unterlassungsanspruchs.
Rechtsgrundlagen: § 30 dAO; § 48 BAO; § 3 Abs 2 EGAHG; § 2 Abs 2 EG-AHG; § 114 dFGO