Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anerkennungsfähigkeit des konzerninternen stillen Factorings Stellung und behandelt die Frage, ob die Erteilung einer indirekten Vollmacht zur Forderungseintreibung im Ausland bereits eine Vertreterbetriebsstätte begründet.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 5 DBA-Großbritannien; Art 5 Abs 6 DBA-Großbritannien; Art 25 DBA-Großbritannien