Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einnahmen einer österreichischen KG, die Softwaregüter eines deutschen Unternehmens vertreibt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 12 DBA-Deutschland; Art 7 DBA-Deutschland
Stichworte: BMF, 26.06.2006, EAS 2740