Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Schenkungssteuerpflicht bei der Schenkung einer atypisch stillen Beteiligung an einem deutschen Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 2 ErbStG; Art 4 Erbschaftsteuerabkommen Österreich - Deutschland