Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Begründung des Grenzgängerstatus durch die Schaffung eines Zweitwohnsitzes im deutschen Grenzgebiet Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 6 DBA Österreich-Deutschland
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Begründung des Grenzgängerstatus durch die Schaffung eines Zweitwohnsitzes im deutschen Grenzgebiet Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 6 DBA Österreich-Deutschland