Zusammenfassung: Die Gehälter eines österreichischen Grenzgängers, der bei einem deutschen Gemeindebauhof seine Beschäftigung antritt, unterliegen dem österreichischen Steuerregime.
BMF 23.04.2005, EAS 2604
Rechtsgrundlagen: Art 19 Abs 3 DBA Deutschland; Art 15 Abs 5 DBA Deutschland