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Grenzgänger als Mitarbeiter eines deutschen Gemeindebauhofes

SteuerrechtBMFSWI 2005, 335 Heft 7 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Gehälter eines österreichischen Grenzgängers, der bei einem deutschen Gemeindebauhof seine Beschäftigung antritt, unterliegen dem österreichischen Steuerregime.

BMF 23.04.2005, EAS 2604

Rechtsgrundlagen: Art 19 Abs 3 DBA Deutschland; Art 15 Abs 5 DBA Deutschland

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