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Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU Rechtswidrigkeit

SteuerrechtBMFSWI 2002, 308 Heft 7 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Möglichkeit, innerhalb einer 5-jährigen Verjährungsfrist Bescheide der Oberbehörde aufzuheben, wenn diese mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehehn.

BMF 29.04.2002, EAS 2043

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