Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der Möglichkeit, innerhalb einer 5-jährigen Verjährungsfrist Bescheide der Oberbehörde aufzuheben, wenn diese mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehehn.
BMF 29.04.2002, EAS 2043