Zusammenfassung: Der Beitrag beschäftigt sich mit der KESt Befreiung zu Gunsten der Europäischen Investitionsbank im Hinblick auf Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, Abl 13.7.1967, Nr 152, 13 f
BMF EAS 2047