Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass Kontrolltätigkeiten einer Ziviltechniker-Kapitalgesellschaft aus Portugal an einer österreichischen Baustelle keine Begründung einer inländischen Betriebsstätte bewirkt.
Rechtsgrundlagen: Art 5 OECD-MA; Art 5 Abs 3 DBA-Portugal; Art 9 DBA-Portugal