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Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei

SteuerrechtBMFSWI 2000, 148 Heft 4 v. 1.4.2000

Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, dass die Auslagerung von Zeichenarbeiten eines österreichischen Architekten an ein Zeichenbüro in der Slowakei allenfalls eine Steuerpflicht in Österreich begründet; eine Abgabenentlastung ist aber durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung möglich.

Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 Z 5 EStG; Art 7 DBA Slowakei; Art 14 DBA Slowakei

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