Das BMF nimmt zur Bestimmung des Lebensmittelpunkts und des maßgeblichen Ansässigkeitsstaats bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze in verschiedenen Staaten Stellung.
VwGH 22.03.1991, 90/13/0073
Stichworte: BMF, 13.03.2000, EAS 1608
Das BMF nimmt zur Bestimmung des Lebensmittelpunkts und des maßgeblichen Ansässigkeitsstaats bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze in verschiedenen Staaten Stellung.
VwGH 22.03.1991, 90/13/0073
Stichworte: BMF, 13.03.2000, EAS 1608