Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Provisionseinkünfte einer Versicherungsfachfrau, die im Auftrag einer deutschen Versicherungsgesellschaft Schulungen und Betreuungstätigkeiten bezüglich der Versicherungsagenten in Österreich ausführt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 4 DBA Deutschland