Zusammenfassung: Der BFH prüft, wer für den nicht veranlassten Lohnsteuerabzug infolge der grenzüberschreitenden, konzerninternen Überlassung eines Arbeitnehmers haftet.
BFH, 24.03.1999, I R 64/98
Rechtsgrundlagen: § 42d Abs 1 dEStG; Art 10 DBA Deutschland-Niederlande