Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zur Frage, ob das "home office" des österreichischen Beschäftigten, der darin seine Dienstleistungen für den in Deutschland ansässigen Arbeitgeber erbringt, als Betriebsstätte qualifiziert werden kann , die die Begründung der Lohnsteuerabzugspflicht des deutschen Dienstgebers zur Folge hätte.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 2 EStG; § 47 EStG