Zusammenfassung: Der Zufluss aus einer österreichischen Privatstiftung ist bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts einer Begünstigten nach Deutschland auch nach deutschen Bestimmungen zu besteuern.
Rechtsgrundlagen: § 15 dAußensteuerG
Stichworte: BMF, 24.01.2000, EAS 1591