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Bargeldschenkung an die in Frankreich lebenden Enkelkinder

SteuerrechtBMFSWI 2000, 53 Heft 2 v. 1.2.2000

Zusammenfassung: Für die Schenkung von Bargeldbeträgen der in Österreich ansässigen Grosseltern an die Enkelkinder in Frankreich ist Schenkungssteuer in Österreich zu entrichten.

Rechtsgrundlagen: Art 8 DBA Österreich-Frankreich; ErbStG

Stichworte: BMF, 29.11.1999, EAS 1567

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