Zusammenfassung: Für die Schenkung von Bargeldbeträgen der in Österreich ansässigen Grosseltern an die Enkelkinder in Frankreich ist Schenkungssteuer in Österreich zu entrichten.
Rechtsgrundlagen: Art 8 DBA Österreich-Frankreich; ErbStG
Stichworte: BMF, 29.11.1999, EAS 1567