§ 1 DSt, §§ 9 Abs 1, 11 Abs 2 RAO
Die Notwendigkeit weiterer Vertretung zum Schutz vor Rechtsnachteilen ist nach der Maßfigur des an § 9 Abs 1 RAO orientierten Rechtsanwaltes fallkonkret zu ermitteln.
§ 1 DSt, §§ 9 Abs 1, 11 Abs 2 RAO
Die Notwendigkeit weiterer Vertretung zum Schutz vor Rechtsnachteilen ist nach der Maßfigur des an § 9 Abs 1 RAO orientierten Rechtsanwaltes fallkonkret zu ermitteln.