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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ178 (RZ 2022, 202)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 202 Heft 9 v. 15.9.2022

§ 39 StGB,

§§ 281 Abs 1 Z 11, 345 Abs 1 Z 13 StPO

Die rechtsfehlerfreie Annahme gemäß § 39 StGB erweiterter Strafbefugnis erfordert – bei sonstiger Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 (§ 345 Abs 1 Z 13) erster Fall StPO – Tatsachenfeststellungen, auf deren Grundlage die Voraussetzungen des § 39 Abs 1 oder Abs 1a StGB erfüllt sind.

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