§ 862a ABGB
Die Erreichbarkeit über eine E-Mail-Adresse muss weder ausdrücklich erklärt werden, noch bedarf es einer entsprechenden Annahme (daher keine Vereinbarung!). Vielmehr muss es nach allgemeinen
§ 862a ABGB
Die Erreichbarkeit über eine E-Mail-Adresse muss weder ausdrücklich erklärt werden, noch bedarf es einer entsprechenden Annahme (daher keine Vereinbarung!). Vielmehr muss es nach allgemeinen