§ 862a ABGB
Die Mailbox des Empfängers gehört jedenfalls dann zu seinem Machtbereich, wenn er zu erkennen gegeben hat, dass er über die E-Mail-Adresse erreichbar ist.
Beisatz: Hier: eine im Internet gefundene E-Mail-Adresse. (T1)
§ 862a ABGB
Die Mailbox des Empfängers gehört jedenfalls dann zu seinem Machtbereich, wenn er zu erkennen gegeben hat, dass er über die E-Mail-Adresse erreichbar ist.
Beisatz: Hier: eine im Internet gefundene E-Mail-Adresse. (T1)