§ 182a ZPO
Eine überraschende Rechtsansicht ist ausgeschlossen, wenn sich das Gericht dem vom Prozessgegner vorgebrachten Standpunkt anschließt.
29.3.2022, 4 Ob 44/22g (RS0133948)
§ 182a ZPO
Eine überraschende Rechtsansicht ist ausgeschlossen, wenn sich das Gericht dem vom Prozessgegner vorgebrachten Standpunkt anschließt.
29.3.2022, 4 Ob 44/22g (RS0133948)