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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ160 (RZ 2022, 200)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 200 Heft 9 v. 15.9.2022

§ 933 Abs 3 ABGB

Seit dem GewRÄG – wie auch durch die Überschrift vor § 933 ABGB klargestellt ist – handelt es sich bei den Gewährleistungsfristen um Verjährungsfristen. Nach der geltenden Rechtslage kann jedenfalls keinem Zweifel unterliegen, dass die Beweislast für das Vorliegen der Verjährung begründenden Umstände den Übergeber trifft.

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