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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ107 (RZ 2022, 136)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 136 Heft 6 v. 15.6.2022

§§ 1478, 1487a ABGB

§ 1487 idF vor dem ErbRÄG 2015

§ 1487 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015 und § 1487a ABGB sind nicht auf Ansprüche anzuwenden, die sich aus dem konstitutiven Anerkenntnis eines sonst nicht bestehenden Pflichtteilsanspruchs ergeben. Solche Ansprüche verjähren nach § 1478 ABGB in 30 Jahren.

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