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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ89 (RZ 2022, 109)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 109 Heft 5 v. 15.5.2022

§ 17 FinStrG

Aus den Regelungen über den Verfall (siehe insb § 17 Abs 2, 3 und 5-7 FinStrG) folgt, dass die für verfallen erklärten Gegenstände im Urteil exakt zu bezeichnen sind.

12.1.2022, 13 Os 90/21s (RS0133884)

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