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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ237 (RZ 2022, 308)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 308 Heft 12 v. 15.12.2022

§ 117 Abs 4 StGB

§ 33 MedienG

Schließt sich ein Verletzter in den Fällen des § 117 Abs 2 StGB gemäß § 117 Abs 4 erster Satz StGB der Anklage an, erhält er eine prozessuale – in der StPO nicht geregelte – Sonderstellung als Nebenankläger im Strafverfahren, dem die vollen Rechte eines Privatanklägers zukommen. Als solcher Nebenankläger ist er zur Antragstellung nach § 33 Abs 1 MedienG berechtigt.

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