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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ207 (RZ 2022, 279)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2022, 279 Heft 11 v. 15.11.2022

§§ 24 Abs 1, 25 Abs 5, 27 Abs 8 BMSVG

Da sowohl bei der Abfertigungsanwartschaft als auch der Garantieleistung das Zuflussprinzip gilt, sind für die Höhe der Abfertigung die der BV-Kasse zugeflossenen Beiträge maßgeblich; die Haftung der BV-Kasse ist auf das Ausmaß der tatsächlich vom zuständigen Sozialversicherungsträger überwiesenen Beiträge beschränkt.

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