Der 8. Mai 1945 markiert in Deutschland keine "Stunde null", kein "rechtliches Vakuum", ja selbst der "Stillstand der Justiz" war kein vollständiger. Zwar ordneten die Alliierten die Schließung der Gerichte an,1) die Wiedereröffnung erfolgte vielerorts jedoch sehr bald: In den britisch besetzten Gebieten wurden erste Gerichte bereits im April 1945, also noch vor Ende des Krieges, wiedereröffnet, in der amerikanischen Zone erfolgten viele Wiedereröffnungen innerhalb weniger Wochen nach Kriegsende.2) Bis Herbst 1945 hatte eine beträchtliche Zahl von Amts- und Landgerichten wieder ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Oberlandesgerichte, die bis zur Gründung des Bundesgerichtshofs im Jahr 1950 die höchste deutsche Gerichtsebene darstellten, wurden überwiegend im Laufe des Jahres 1946 wiedereröffnet.3)