Dieser Artikel geht der Frage nach, welche Richter nach Ende des Zweiten Weltkriegs am Aufbau des Obersten Gerichtshofes (OGH) beteiligt waren. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Brüchen und Kontinuitäten, wie etwa, ob eine Person bereits vor 1938 dem Höchstgericht angehört hatte und wie es mit ehemaligen Nationalsozialisten und Opfern des NS-Regimes aussah. Zunächst soll jedoch ein kurzer Blick auf die Ereignisse 1938 bis 1945 und deren personelle Auswirkungen geworfen werden.