§ 934 ABGB
Der spätere Schaden, der durch einen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angelegten Mangel verursacht wurde, ist bei der Prüfung des Missverhältnisses iSd § 934 ABGB nicht zu
Seite 229
§ 934 ABGB
Der spätere Schaden, der durch einen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angelegten Mangel verursacht wurde, ist bei der Prüfung des Missverhältnisses iSd § 934 ABGB nicht zu
Seite 229