§ 99 Abs 2 Satz 2 GewO
Der Begriff der "Bauführung" ist im Sinne eines Baumeisters als General-(Gesamt-) unternehmer zu verstehen.
30.6.2022, 4 Ob 48/22w (RS0134030)
§ 99 Abs 2 Satz 2 GewO
Der Begriff der "Bauführung" ist im Sinne eines Baumeisters als General-(Gesamt-) unternehmer zu verstehen.
30.6.2022, 4 Ob 48/22w (RS0134030)