§§ 92, 156 Abs 2 StPO
Der in § 156 Abs 2 StPO angeordnete Entfall der Aussagebefreiung für den (erwachsenen) Privatbeteiligten ist analog auf (erwachsene) Personen anzuwenden, die gegen den beschuldigten Angehörigen (iSd § 72 StGB) die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt haben.