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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ225 (RZ 2019, 249)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 249 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 309 StGB

Unter Rechtshandlungen (iSd § 309 StGB) sind nur solche rechtsgeschäftliche oder prozessuale Handlungen zu verstehen, die (unmittelbar) rechtliche Wirkungen für das Unternehmen (auf welches sich die Bediensteten- oder Beauftragteneigenschaft bezieht) entfalten. Nicht davon erfasst sind rein faktische oder solche Tätigkeiten, die Rechtshandlungen für das Unternehmen bloß vorbereiten.

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