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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ226 (RZ 2019, 249)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 249 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 309 StGB

§ 309 StGB erfasst (wie § 304 StGB) auch Vorteile zu Gunsten Dritter. Der Geschäftsherr ist nach hA jedoch nicht als Dritter iSd § 309 StGB zu qualifizieren, sodass entsprechende – Zuwendungen an ihn nicht tatbestandsmäßig sind.

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