§ 2 Z 4 lit a EU-JZG
Das EU-JZG sieht die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, der von einer (nach nationalen Vorschriften) unzuständigen Justizbehörde ausgestellt wurde, nicht vor.
§ 2 Z 4 lit a EU-JZG
Das EU-JZG sieht die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, der von einer (nach nationalen Vorschriften) unzuständigen Justizbehörde ausgestellt wurde, nicht vor.