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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ220 (RZ 2019, 248)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 248 Heft 12 v. 15.12.2019

§§ 23, 86 Abs 1, 281 Abs 1 Z 5, 292 StPO

Die Tatsachenannahmen eines Beschlusses verletzen das Gesetz, wenn sie ein Begründungsdefizit iSd § 281 Abs 1 Z 5 StPO aufweisen und demnach willkürlich getroffen wurden (15 Os 35/18 p).

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