§ 22a PatG
Bei einem Verfahrenspatent ist die Reihenfolge prima vista so zu lesen, wie die Schritte angeführt sind, sofern sich Gegenteiliges nicht zwingend ergibt bzw ausdrücklich angeordnet wird.
8.7.2019, 4 Ob 71/19y (RS0132750)
§ 22a PatG
Bei einem Verfahrenspatent ist die Reihenfolge prima vista so zu lesen, wie die Schritte angeführt sind, sofern sich Gegenteiliges nicht zwingend ergibt bzw ausdrücklich angeordnet wird.
8.7.2019, 4 Ob 71/19y (RS0132750)