§ 22a PatG
Die Auslegung des Schutzbereichs eines Patents wird entscheidend auch von jenen Gründen geprägt, die von der Nichtigkeitsabteilung des Patentamts bei der Entscheidung über die Nichtigkeit herangezogen wurden.
§ 22a PatG
Die Auslegung des Schutzbereichs eines Patents wird entscheidend auch von jenen Gründen geprägt, die von der Nichtigkeitsabteilung des Patentamts bei der Entscheidung über die Nichtigkeit herangezogen wurden.